Gebietsschutz ist in der Wettbewerbstheorie und im Wettbewerbsrecht die Zuweisung einer Region an einen Verkäufer zur exklusiven Marktbearbeitung und die Zusage, dass die vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen nicht über andere Absatzhelfer, Absatzketten oder Absatzmittler in die geschützte Region gelangen werden.