Im Bauwesen beschreibt der Begriff Gebrauchstauglichkeit (auch Gebrauchsfähigkeit) die Eigenschaft eines Bauwerks, die uneingeschränkte Nutzung für den vorgesehenen Zweck zu gewährleisten. Zusammen mit den Eigenschaften Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit bildet sie die grundlegenden Säulen des konstruktiven Ingenieurbaus.[1] Die Anforderungskriterien werden in bauaufsichtlich eingeführten Regelwerken, wie etwa in Normen und speziellen Zulassungen, festgelegt. Diese Regelwerke werden ständig an den Stand der Technik und an veränderte Anforderungen angepasst.