Gehilfe

Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin. Heute gilt das Wort als altmodisch, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Schreibweise Gehülfe). In der Geschichte entspricht dem etwa der Adlatus im Allgemeinen, der Schildknappe für den Ritter, der Adjutant für den Offizier und der Geselle oder Lehrling für den Handwerksmeister.

In der Rechtssprache kommt dem Begriff des Gehilfen darüber hinaus eine eigenständige Bedeutung zu, die nach dem jeweiligen Kontext variiert:


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy