Eine Geisterbahn ist ein spezielles Fahrgeschäft, das sich auf einem Jahrmarkt, auf einer Kirmes oder in einem Vergnügungspark befindet. Es gibt sowohl stationäre Geisterbahnen, als auch „mobile“ Geisterbahnen in Form eines reisenden Fahrgeschäfts. Stationäre Geisterbahnen findet man vor allem in Vergnügungsparks, reisende Geisterbahnen wechseln regelmäßig (mindestens jährlich) die Jahrmärkte.
Eine Geisterbahn dient dem Zweck, ihre Besucher und Fahrgäste gegen ein Eintrittsgeld zu erschrecken. Als Geisterbahn werden Gruselattraktionen bezeichnet, die elektrisch betrieben sind, mit sogenannten Chaisen oder (seltener) Gondeln befahren werden und einen fest vorgegebenen Schienenverlauf aufweisen. Gruselattraktionen, die nicht befahren werden, sondern zu Fuß durchquert werden müssen, werden normalerweise als Spukhaus oder Gruselkabinett bezeichnet. Allerdings werden gelegentlich auch Gruselkabinette als „Geisterbahn(en)“ bezeichnet, was gemäß technischer Definition jedoch inkorrekt ist.[1] Auch die DASA – Arbeitswelt Ausstellung hat zu museumspädagogischen Zwecken eine Geisterbahn.[2]