Geldstrafe (Schweiz)

Die Geldstrafe (französisch peine pécuniaire, italienisch pena pecuniaria, rätoromanisch chasti pecuniar) ist im Strafrecht der Schweiz eine Strafe, die nur durch ein Urteil oder einen Strafbefehl verhängt werden kann. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Grundlage sind die Artikel 34 bis 36 im Schweizerischen Strafgesetzbuch.


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