Eine Gemeindefusion (auch Gemeindezusammenlegung oder Gemeindezusammenschluss) ist im Kommunalrecht der freiwillige oder erzwungene Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde als Rechtsnachfolgerin. Besitzen alle der fusionierenden Gemeinden Stadtrechte, so spricht man von Städtefusion.