Gemeinheitsteilung (auch Gemeinteilung oder Separation) bedeutet die vollständige oder teilweise Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirtschaftlichen oder forstlichen Grundstück durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten (Realteilung) und Ablösung der Grunddienstbarkeiten (Forstabfindung) im 19. Jahrhundert.[1] Als Generalteilung bezeichnete man die Gemeinheitsteilung zwischen verschiedenen Gemeinden, als Spezialteilung die innerhalb einer einzelnen Gemeinde erfolgende Gemeinheitsteilung.