Der Generalgouverneur war in Finnland bis 1917 der höchste örtliche Vertreter des Monarchen. Während das Amt während der schwedischen Zeit bis 1809 nur sporadisch und mit wechselnden Befugnissen vergeben wurde, war der Generalgouverneur in der Zeit des Großfürstentums Finnland der verfassungsmäßig höchste Vertreter des Zaren und Vorsitzende des finnischen Senats.