Georg Friedrich Freiherr von Zentner (* 27. August 1752 in Straßenheim (heute zu Mannheim); † 20. Oktober 1835 in München) war ein deutscher Rechtsgelehrter und bayerischer Staatsmann. Zunächst Professor für Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, trat er 1799 in die bayerische Ministerialbürokratie ein. Im Königreich Bayern war er ab 1810 geschäftsführender Generaldirektor im Innenministerium und von 1823 bis 1831 Staatsminister der Justiz, 1827/28 zusätzlich Ministerverweser des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bayerischen Gemeindeedikts und der bayerischen Verfassung von 1818 beteiligt.