Gerichtsbezirk Bludenz

Gerichtsbezirk
Bludenz

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Bludenz
 Landesgericht Feldkirch
Basisdaten
Bundesland Vorarlberg
Bezirk Bludenz
Sitz des Gerichts Bludenz
Kennziffer 8011
zuständiges Landesgericht  Feldkirch
Fläche 1.287,64 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 65.954
(1. Jänner 2024)

Der Gerichtsbezirk Bludenz ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Bludenz im österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich in der Bezirkshauptstadt Bludenz und der Gerichtsbezirk umfasst den gesamten politischen Bezirk Bludenz. Er ist einer von fünf Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch.

Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Bludenz wurde darin in § 2 festgelegt.[1]

Am 25. September 2015 gab Justizminister Wolfgang Brandstetter bekannt, dass das Bezirksgericht Montafon und damit der zugehörige Gerichtsbezirk Montafon im Jahr 2017 aufgelöst werden sollen. Die Zuständigkeit ging daher mit 1. Juli 2017 auf das Bezirksgericht Bludenz über, die Gemeinden des Gerichtsbezirks Montafon wurden Teil des Gerichtsbezirks Bludenz. In den Jahren zuvor waren diese Pläne bereits mehrfach gefasst und aufgrund des anhaltenden Widerstands der Vorarlberger Landesregierung verworfen worden.[2][3][4]

  1. § 2 der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte.
  2. Bezirksgericht Montafon: Kritik an Schließung. Artikel auf vorarlberg.orf.at vom 25. September 2015.
  3. Bezirksgericht Montafon bleibt länger bestehen auf vorarlberg.orf.at am 15. Juni 2016
  4. Bezirksgericht Montafon: Schließung offiziell auf vorarlberg.orf.at am 13. Dezember 2016

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