Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Im österreichischen Deutsch heißt das Gerichtsverfahren auch Causa, nicht zu verwechseln mit dem Rechtsgrund, der ebenso bezeichnet wird. Der Begriff „Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.