Gesamtministerium

Gesamtministerium war im 19. Jahrhundert und bis in die Zeit der Weimarer Republik in einigen deutschen Staaten die Bezeichnung für die Regierung. Mit der in der Zeit des Liberalismus aufgekommenen Bezeichnung steht die Idee von der kollektiven Verantwortlichkeit der Regierung in der konstitutionellen Monarchie gegenüber dem Fürsten und dem Parlament im Zusammenhang.

Gesamtministerien hießen die Regierungen im Königreich Sachsen, im Großherzogtum Hessen, im Königreich Hannover und bis 1867 im Kaisertum Österreich. Der Regierungschef war der Vorsitzende des Gesamtministeriums. Er wurde nach Inkrafttreten der republikanischen Verfassungen 1919/20 in Hessen Staatspräsident, in Bayern und Sachsen Ministerpräsident genannt.

In Sachsen kam der Vorsitz im Gesamtministerium dem König zu, der diese Funktion in der Regel auch wahrnahm. Dennoch wurde – trotz des Fehlens einer einschlägigen Verfassungsvorschrift – stets auch ein Minister mit dem Vorsitz beauftragt. Er hatte also formal nicht die Stellung eines Ministerpräsidenten, war aber oft (nicht immer!) der maßgebende Kopf des Kabinetts.

Bis 1918 leitete der Vorsitzende des Gesamtministeriums auch eines der Fachressorts (Ministerien).


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