Eine geschlossene Abteilung bzw. geschlossene oder geschützte Station ist ein Bereich eines Krankenhauses oder einer anderen Einrichtung (zum Beispiel: Langzeiteinrichtung für psychisch Kranke), in der Bewohner oder Patienten untergebracht sind, die per Gesetz, richterlichen Beschluss oder freiwillig dort für eine – meist bestimmte – Zeit zu bleiben haben. Der Bereich ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang nur über Schließtüren, die ausschließlich vom Personal zu öffnen sind, möglich ist. Gemeint ist dabei keine absolute Sicherungsverwahrung ohne jede Fluchtmöglichkeit, sondern nur ein abgeschlossener bzw. kontrollierter Bereich. Wird der Zugang in der gesamten Einrichtung derart kontrolliert, spricht man von einer geschlossenen Einrichtung oder (veraltet) von einer geschlossenen Anstalt.