Giebel

Bezeichnungen am Dach
Giebel in Finnland
Giebel (1590) in Braunschweig, Niedersachsen

Der Giebel ist der Wandteil eines Gebäudes, der oben an Dachkanten oder Dachüberstände angrenzt, die höher liegen als die Traufe, oder über das Dach hinausragt (als Schein-, Schild- oder freier Giebel). Die giebelseitige Fassade eines Gebäudes wird auch Giebelwand genannt. Sie ist häufig weniger breit als die Längsseiten des Gebäudes und wird dann auch als Stirnseite bezeichnet. Die Schnittlinie zwischen Giebel und Dach bzw. der giebelseitige Dachüberstand wird als Ortgang bezeichnet.

Das Wort Giebel ist im Deutschen seit dem 10. Jahrhundert belegt (ahd. gibil, mhd. gibel). Die genaue Herkunft gilt als ungesichert. Es werden Zusammenhänge mit Kopf (als Oberstes, Haupt), als auch mit Gabel (als Spitze, Gabelung) vermutet.[1]

Der Giebel ist eines der ältesten und bedeutendsten Elemente der europäischen Architektur.

Unter einem Ziergiebel wird nicht nur der geschmückte, verzierte Giebel eines Gebäudes verstanden, sondern auch die verkleinerte Zierform eines Giebels. Portal-, Tür- oder Fenstergiebel beschreiben insofern das Motiv eines Giebels, das zur Bekrönung dieser Bauteile verwendet wird. Bei einem vorspringenden Bauglied wird hier auch von einer Verdachung gesprochen. In der Modernen Architektur verlor der Giebel diese dekorative Bedeutung.

  1. Absatz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage. 2002.

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