Der Gleichheitssatz (lateinisch ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht). Er bildet ein Erbe der europäischen politischen Philosophie und findet sich heute in den meisten demokratischen Rechtssystemen.
In der deutschen Verfassung finden sich darüber hinaus besondere Gleichheitsverbürgungen, so etwa die Chancengleichheit, die Gleichbehandlung oder die Gleichberechtigung.