Gleitschleifen

Vibrationsgleitschleifer mit Schleifkörpern zum Entgraten durch Gleitschleifen kleiner Werkstücke

Das Gleitschleifen ist ein trennendes Verfahren zur Oberflächenbearbeitung von vorrangig metallischen Werkstücken. Die zu bearbeitenden Werkstücke werden zusammen mit Schleifkörpern (sogenannten Chips) und meist einem Zusatzmittel in wässriger Lösung (Compound) als Schüttgut in einen Behälter gegeben. Durch eine oszillierende oder rotierende Bewegung des Arbeitsbehälters entsteht eine Relativbewegung zwischen Werkstück und Schleifkörper, die einen Materialabtrag am Werkstück, insbesondere an dessen Kanten, hervorruft. Das Oberflächenbild der Werkstücke, die Rauheit, der Materialabtrag und die Entgratleistung lassen sich durch die eingesetzten Maschinen und Werkzeuge (Schleifkörper und Compound) nahezu beliebig variieren.

Das Gleitschleifen ist in der DIN 8589 festgehalten und wird dort Gleitspanen genannt, da nicht immer ein Schleifprozess, sondern verfahrensabhängig auch ein Läppen oder Polieren stattfindet. Nach dem Unternehmen Walther Trowal ("Trommel-Walther"), welches das Gleitschleifen zuerst in einer Trommel industriell nutzte, ist das Gleitschleifen auch unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen (Lizenzierung) unter der Marke Trowalisieren bekannt.[1] Durch Gleitschleifen können folgende Bearbeitungsziele erreicht werden:

  • Entgraten, Kantenverrunden
  • Glänzen, Glätten, Polieren (auch als Hochglanzverdichten bezeichnet)
  • Entzundern, Reinigen
  • Mattieren
  • Schleifen
  • Entfetten, Entölen
  1. Anmeldung der Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 6. Dezember 1951: Registernummer 635168

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