Glossator

Dekretale mit Glossa ordinaria

Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht. In der engeren Bedeutung bezeichnet man als Glossatoren die Rechtsgelehrten, die im 12. und 13. Jahrhundert in Italien die Quellen des weltlichen römischen Rechts mit Glossen versahen.


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