Grammophon

Grammophon Victor III der Victor Talking Machine Co.

Ein Grammophon oder -fon (von altgriechisch γράμμα grámma, deutsch ‚Geschriebenes‘ und φωνή phōnḗ ‚Stimme, Laut, Ton‘) ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Tönen, das 1887 von Emil Berliner erfunden wurde.[1] Als reines Abspielgerät war es der mechanische Vorläufer des Plattenspielers. Berliner ließ den Namen Grammophon (im englischen Original Gramophone) gesetzlich schützen; er entwickelte sich indes nicht nur im Deutschen zum Gattungsbegriff für alle Apparate ähnlicher Bauart, wobei im amerikanischen Englisch – anders als im britischen – der Vorläuferbegriff des Phonographen stärker bevorzugt wird. Darüber hinaus prägte Berliner auch den Begriff Schallplatte.

Die scheibenförmigen Tonträger für ein Grammophon waren platzsparender als die Phonographenwalzen und ihre Produktionskosten waren viel geringer. Berliners Erfindung prägte bis in die 1980er Jahre die gesamte Welt der analogen Tonträger. Dies betrifft das Zeitalter der Schellackplatten und auch die daran anschließende Vinyl-Ära (Schallplatten aus Polyvinylchlorid (PVC)).

  1. Patent US372786: Gramophone. Veröffentlicht am 8. November 1887.

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