Grenzbefestigungen der Schweiz

Die Grenzbefestigungen der Schweiz waren militärische Verteidigungslinien der Schweizer Armee zur Wahrung der Unabhängigkeit[1] im Sinne der bewaffneten Neutralität und des Haager Neutralitätsabkommens. Angesichts der rasanten Weiterentwicklung der Kriegstechnik beschloss die Schweizer Regierung, die Grenzfestigungen während des Zweiten Weltkriegs mit gestaffelten Verteidigungslinien (vorgeschobene Stellungen, Limmatstellung) und dem Reduit zu ergänzen bzw. zu verstärken.

Fortifikation Hauenstein: Militärstrasse zur Belchenflue, 1914–1915 erbaut
  1. Schweizerische Bundesverfassung, Artikel 2: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

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