Grenztruppen der DDR

Grenztruppen der NVA/DDR
mit Führungsorgan: Kommando Grenztruppen

Aufstellung GT/NVA ab 15. September 1961,[1]
GT/DDR 1. Dezember 1973 bis 30. September 1990[2]
Staat DDR
Bewaffnete Organe Nationale Volksarmee
Typ Grenztruppen (Land, See)
Unterstellung Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV), ab März 1990: Ministerium für Abrüstung und Verteidigung (MfAV)
Kommando Grenztruppen Kdo GT[3] in Pätz
Führung der Grenztruppen der DDR (1990)
Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen[4] Klaus-Dieter Baumgarten
Stellvertreter des Chefs und Chef des Stabes der GT[5] Dieter Teichmann
Letzter Chef der Grenztruppen[6]
Jürgen Hörnlein
Demarkationslinie (1945) und Staatsgrenze (1949–1990)

Die Grenztruppen der DDR waren eine dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstehende, eigenständige militärische Formation der Bewaffneten Organe der DDR zur Sicherung der territorialen Integrität und Überwachung an der land- und seeseitigen Staatsgrenze der DDR.[7][8]

Im Frieden hatten sie ungesetzliche Grenzübertritte und die Ausdehnung von Grenzprovokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR zu verhindern. Eine Aufgabe war die Verhinderung von Fluchten aus der DDR.

Im Fall bewaffneter Konflikte und im Verteidigungszustand[9] sollten sie Gefechtshandlungen an der Staatsgrenze führen können und die Deckung der Heranführung von Streitkräften des Warschauer Vertrages an die Staatsgrenze unterstützen.[10]

  1. Mit Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 15. September 1961 wurde die Deutsche Grenzpolizei (DGP) aus der Unterstellung unter das Ministerium des Innern (MdI) herausgelöst, dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und das Kommando Grenztruppen (Kdo GT) gebildet.
  2. Befehl 49/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung (MfAV) über die Auflösung der Grenztruppen der DDR vom 21. September 1990.
  3. Abkürzung in: ZMSBw: Standortdatenbank NVA und GT/DDR. deutsche-militaerstandorte-nach1945.de
  4. Bis 26. Februar 1990. Übergabe/Übernahme laut Befehl Nr. 12/90 des Ministers für Nationale Verteidigung.
  5. Chef der Grenztruppen vom 26. Februar 1990 (Befehl 12/90 MfNV) bis 27. September 1990
  6. Chef der Grenztruppen vom 27. September 1990 bis 2. Oktober 1990. Er verblieb danach im Zentralen Auflösungsstab der Bundeswehr für die Grenztruppen. In: Befehl Nr. 49/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung
  7. Lemma Grenztruppen der DDR. In: Autorenkollektiv: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. A–Me, Mi–Z. 2., durchgesehene Auflage, zwei Bände. Berlin 1987, ISBN 3-327-00478-1, S. 258–262.
  8. Lemma Grenztruppen. In: Autorenkollektiv der Militärakademie „Friedrich Engels“ und der Nationalen Volksarmee u. a.: Militärlexikon. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2. Auflage, Berlin 1973, S. 147.
  9. Der Verweis auf den Verteidigungszustand war erstmals in den Befehl Nr. 101/67 des Ministers für Nationale Verteidigung (MfNV) aufgenommen worden. Die Erklärung des Verteidigungszustands für die DDR setzte einen Beschluss der Volkskammer der DDR (Artikel 52 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968) oder des Staatsrats der DDR bzw. des Nationalen Verteidigungsrats der DDR (nach Artikel 73 der Verfassung.) voraus.
  10. (Doppel-)Auftrag der Grenztruppen. In: Jährlicher Befehl Nr. 101 des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR über die Aufgaben der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee zur Grenzsicherung und Gefechtsausbildung in den Ausbildungsjahren. Quelle: BArch DVH32/111527, Bl. 33 f.

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