Grundpreisverordnung

Der Grundpreis ist ein Bestandteil der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV).

Die Preisangabenverordnung verlangt, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Etwaige Rabatte sind dabei nicht einzuberechnen; Mehrwertsteuern und "sonstige Preisbestandteile" verstehen sich inklusive.

Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware[1]. Bis zum 27. Mai 2022 war es erlaubt, bei Waren, die üblicherweise in Mengen bis zu 250 Gramm oder 250 Millilitern angeboten werden, den Grundpreis auch auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter zu beziehen. Seit dem 28. Mai 2022 wird diese Grenze aufgehoben und der Grundpreis muss unabhängig vom Nenngewicht bzw. Nennvolumen immer bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter angegeben werden[2]. Wird "lose Ware" nach Gewicht oder nach Volumen angeboten, so ist als Mengeneinheit weiterhin die allgemeine Verkehrsauffassung maßgebend, in der Regel also 1 Kilogramm, 100 Gramm, 1 Liter oder 100 Milliliter.

Bei Obstkonserven u. ä., bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, bezieht sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln kann der Grundpreis auch auf eine übliche Anwendung bezogen werden.

Wenn Grund- und Endpreis identisch sind (etwa bei Saft in der Ein-Liter-Flasche), braucht der Grundpreis nicht gesondert angegeben zu werden.

Viele Händler führen Artikel, für die ein Grundpreis angegeben werden muss.

Beispiel:

Orangensaft XY 250 ml / 2,90 Euro (Grundpreis pro Liter = 11,60 Euro)

Wer gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung verstößt, kann vom Ordnungsamt mit Bußgeld belegt werden. Diese Verordnung hat zwar keinen unmittelbaren wettbewerbsrechtlichen Charakter; bei planmäßigem Zuwiderhandeln bejaht die Rechtsprechung aber einen Wettbewerbsverstoß. Der Verstoß kann also auch zu einer Abmahnung führen.

  1. Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 23. Mai 2022.
  2. Achtung Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich ab 28.05.2022. Abgerufen am 23. Mai 2022.

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