Grundschule bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland die Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besuchen. Sie sind in der Regel etwa sechs bis elf (bzw. sechs bis dreizehn) Jahre alt. Ab Ende der 1960er Jahre ging die Grundschule aus den unteren Klassen der Volksschule hervor, während die eigenständige Hauptschule mit den Klassen 5 bis 9 von ihr organisatorisch abgetrennt wurde. Anders als der nicht verpflichtende Besuch des Kindergartens oder einer Vorschule gilt für die Grundschule die allgemeine Schulpflicht. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 15.465 Grundschulen.[1]