Gurt (Bauteil)

Ein aus einem Steg und zwei Gurten („Flanschen“) zusammengesetzter und genieteter Stahlträger. In dieser Form häufig auf älteren Bahnhöfen zu sehen.

Als Gurte werden im Beton-, Holz- und Stahlbau die oberen und unteren Bänder eines Trägers mit „I-förmigem“ („Doppel-T-förmigem“) Querschnitt bezeichnet, die von einem durchgehenden Steg auf Abstand gehalten werden. Beim Fachwerkträger wird der Steg durch schräg angeordnete Stäbe ersetzt.

Im Stahlbau werden die Gurte von Profilstählen auch Flansch genannt.

Träger mit einem I- bzw. Doppel-T-Querschnitt bestehen aus zwei flachen oder gedrungenen (kompakten) Gurten und einem vergleichsweise dünnen Steg, der beide Gurte verbindet. Analog zum Doppel-T-Träger können auch die Seiten von Hohlkastenträgern (im Brückenbau) als Gurte bezeichnet werden, welche sich bei Durchbiegung konvex bzw. konkav verwölben.

Entsprechend der Lage eines Gurtes wird zwischen Ober- und Untergurt unterschieden. Je nach Belastung wird von Zug- oder Druckgurt gesprochen (s. u.).

Aus Gurten und Stegen zusammengesetzte Träger gibt es aus Metall (z. B. Profilstahl), Stahl- bzw. Spannbeton oder Holz (z. B. Schalungsträger).


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