Gutsbesitzer

Unter einem Gutsbesitzer (früher Gutsherr) versteht man den Eigentümer einer größeren Land- und Forstwirtschaft oder einem Weingut. Das Wohnhaus des Gutsbesitzers kann in einem Gutshof integriert sein, jedoch auch davon abgetrennt liegen, als Herrenhaus. Gut bedeutet ursprünglich Vermögen oder Besitz. Der Gutsbesitzer hatte früher die Grundherrschaft und damit weitreichende Vorrechte und er war zuständig für die lokale Ordnung.[1]

Die Landwirtschaft kann auch mit anderen Erwerbszweigen wie Mühle, Molkerei, Brauerei oder Weinkelter verbunden sein. Ebenso mit einer Pferdezucht oder einem Jagdgebiet.

  1. Mirko Seidel: Gutshof oder Rittergut – eine Begriffserklärung

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