Hafendirektor

Als Hafendirektor bezeichnet man innerhalb einer Behörde den zuständigen Leiter einer Abteilung für den Hafen, Infrastruktur und Verkehr. Alle großen See- und Binnenschiffshäfen dieser Welt haben einen Hafendirektor, der die Belange eines Hafens nach innen und außen vertritt und für die kommerziellen und ökonomischen Aspekte zuständig zeichnet.


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