Der Begriff Halbjude bezeichnet hauptsächlich umgangssprachlich in der Zeit des Nationalsozialismus Menschen mit einem nicht-jüdischen und einem jüdischen Elternteil (gemäß der nationalsozialistischen Rassenlehre, nicht gemäß der Halacha). In Gesetzen und Verordnungen wurde der Terminus Halbjude nicht verwendet.
Die überwiegende Mehrzahl der so genannten Halbjuden wurde ab 1935 rechtlich als „jüdischer Mischling ersten Grades“ eingestuft. Vereinzelt fand die Bezeichnung Halbjude auch bereits vor der Zeit des Nationalsozialismus Verwendung. Innerhalb des Judentums ist der Begriff Halbjude ungebräuchlich, da dieses nur „ganze“ Juden kennt, nämlich in die Kulturgemeinschaft hineingeboren („jüdisch ist, wer eine jüdische Mutter hat“) oder durch Giur konvertiert.