Handelsrichter

Handelsrichter sind je nach herrschendem Recht berufliche, nebenberufliche oder ehrenamtliche Richter, die an Handelsgerichten tätig sind. Solche Gerichte gibt es in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien und in vier Kantonen der Schweiz, doch sind die verschiedenen Systeme nur begrenzt vergleichbar. In Deutschland tragen Handelsrichter in der Gerichtsverhandlung die schwarze Richterrobe.

Handelsrichter unter Schweizer Recht ist ein nebenberuflicher Richter, der wie alle Richter in der Schweiz vom jeweils zuständigen Wahlgremium für eine mehrjährige Amtszeit gewählt wird.

Kammern für Handelssachen nach deutschem Recht sind spezielle Spruchkörper der Landgerichte. Auf Antrag des Klägers oder des Beklagten kommen dort Handelsstreitigkeiten zur Verhandlung, u. a. allgemeine Handelsgeschäfte, Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Handelsregisterangelegenheiten etc.

Nach Schweizer Recht sind die Handelsgerichte auch für das Patent- und Markenrecht zuständig.


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