Handlungskompetenz ist ein nicht einheitlich definierter Begriff, dessen Inhalte sich aus den vielseitigen Bedeutungen der Kompetenz ableiten lassen. Er wird etwa in der Personalentwicklung, der Pädagogik oder auch der Psychologie gebraucht. Im deutschen Bildungssystem wurde, in der Folge von und als Reaktion auf die PISA-Untersuchungen, die Förderung von Kompetenzen (in Abgrenzung zur bloßen Wissensvermittlung) als Ziel in den heute gültigen Lehrplänen festgeschrieben. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die sogenannte „Klieme-Expertise“ von 2003,[1] auf deren Basis die KMK-Bildungsstandards entwickelt wurden. In diesem Zusammenhang hat sich eine Definition des Psychologen F. E. Weinert durchgesetzt: „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“ (Franz E. Weinert: [2]) Eine Definition der Kultusministerkonferenz lautet:
„Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.“