Hauptstrasse

Hauptstrasse 3 am Malojapass.
Hauptstrasse 1 bei Treize-Cantons.

Als Hauptstrasse wird eine stets vortrittsberechtigte Strasse in der Schweiz und in Liechtenstein bezeichnet. Es sind dort meistens nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen.

Hauptstrassen sind stets befestigt. Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Die Hauptstrassen sind nummeriert. Die Nummern der wichtigsten Hauptstrassen werden an den Richtungsweisern gekennzeichnet (so genannte «Nummerntafeln für Hauptstrassen»).[1] In Liechtenstein existiert die entsprechende Bestimmung auch, doch sie wird dort nicht angewendet.[2][3]

In der Schweiz bestimmt der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Hauptstrassen,[4] in Liechtenstein definiert die Regierung die Hauptstrassen.[5]

  1. SSV Schweiz Art. 56 Abs. 3
  2. Die durch Liechtenstein führenden Hauptstrassen 16 und 28 sind in Liechtenstein nicht entsprechend gekennzeichnet.
  3. SSV Liechtenstein Art. 55 Abs. 2; SSV Liechtenstein Art. 99 Abs. 2
  4. SVG Schweiz Art. 57 Abs. 2
  5. SVG Liechtenstein Art. 53 Abs. 2

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by razib.in