Haus Oranien-Nassau

Wappen des Königs der Niederlande
Stammwappen der Grafen von Nassau
Wappen des Hauses Oranien-Nassau mit den Quartalen 1: Fulda, 2: Corvey; 3: Dortmund 4: Weingarten, Herz: Orange mit dem nassauischen Löwen
Stammbaum des Hauses Oranien-Nassau

Das Haus Oranien-Nassau (niederländisch Huis Oranje-Nassau) ist das regierende Königshaus der Niederlande. Seine politischen Anhänger nannte man früher Orangisten.

Ursprünglich stammt der Name Oranien von der provenzalischen Grafschaft Oranien (französisch Orange) im heutigen Frankreich, die im 16. Jahrhundert (bis 1713) an die niederländische Linie des deutschen Adelsgeschlechts von Haus Nassau fiel, daher der Name Nassau-Oranien.

Der in den Niederlanden regierende Teil des Hauses Nassau hält seit 1530 auch den Titel des Prinzen von Oranien (französisch Prince d’Orange, niederländisch Prins van Oranje). Nach einem weiteren Erbgang im Jahr 1702 hielten sowohl das Haus Oranien-Nassau als auch das Haus Hohenzollern den Titel des Prinzen von Oranien. Die Übersetzung „Fürst von Oranien“ ist nur für die historischen (republikanischen) Statthalter der Niederlande aus dem Hause Oranien-Nassau (bis 1795) korrekt, doch ging das Fürstentum Orange (Oranien, Oranje) am 11. April 1713 den Nassauern verloren. Der Titel „Prinz von Oranien“ wurde durch Vertrag mit dem König von Preußen am 16. Juni 1732 bestätigt und wurde in der Form, auch als Wilhelm I. am 2. Dezember 1813 erst souveräner Fürst der Niederlande und schließlich am 16. März 1815 König der Niederlande und Herzog (vom 9. Juni 1815 bis zum 23. November 1890 Großherzog) von Luxemburg wurde, bis heute beibehalten.[1] Seit dem 24. August 1815 ist nach der Verfassung der Niederlande der Titel des Prins van Oranje traditionell der Titel des Kronprinzen der Niederlande, der immer der älteste Sohn des Königs war.[2] Seit einer Verfassungsreform vom 17. Februar 1983 ist immer das älteste Kind des Staatsoberhauptes Thronerbe, unabhängig vom Geschlecht, also Kronprinz oder Kronprinzessin. Seit dem 20. Mai 2002 ist die weibliche Form Prinses van Oranje auch für eine Kronprinzessin möglich.[3] Diese Regelung trat am 30. April 2013 erstmals für Amalia van Oranje in Kraft.

  1. Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band XV, Band 114 der Gesamtreihe, Limburg (Lahn) 1997, Artikel Niederlande (Haus Oranien-Nassau), S. 72–75
  2. Verfassung in der Fassung des Königlichen Beschlusses vom 17. April 1972 (letzte Fassung vor der „großen“ Verfassungsreform von 1983) (abgerufen am 2. Mai 2013)
  3. Gesetz vom 30. Mai 2002: „Artikel 7: De vermoedelijke opvolger van de Koning draagt de titel van Prins (Prinses) van Oranje.“ (abgerufen am 2. Mai 2013)

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