Das Zeughaus bzw. Zeugamt war ursprünglich ein Gebäude zur Aufbewahrung von Waffen und sonstigem Kriegsmaterial (Arsenal), zum Beispiel das Berliner Zeughaus aus dem Jahr 1796. In der Weimarer Republik gab es entsprechend den Bestimmungen des Versailler Vertrages sieben Wehrkreise mit je einem Heereszeugamt. Das nationalsozialistische Deutschland erhöhte diese bis 1937 auf 13. 1940 gab es 18 Wehrkreise und Heereszeugämter sowie zwei weitere im „Protektorat Böhmen und Mähren“.