Heinrich VI. aus dem Geschlecht der Staufer (* November 1165 in Nimwegen; † 28. September 1197 in Messina) war ab 1169 römisch-deutscher König und ab 1191 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Von 1194 bis zu seinem Tod war er de iure uxoris (aus dem Recht der Ehefrau) zugleich König von Sizilien.
Heinrich war der zweite Sohn von insgesamt elf Kindern aus der Verbindung Friedrich Barbarossas mit Beatrix von Burgund. Er heiratete 1186 Konstanze, die als Tochter des Normannenkönigs Roger II. von Sizilien Tante und Erbin des Normannenkönigs Wilhelm II. war. In den letzten Lebensjahren seines Vaters wirkte Heinrich zunehmend eigenständig. Nach dem Tod seines Vaters war er in Konflikte mit dem Welfen Heinrich dem Löwen verwickelt. Erst 1194 gelang ein endgültiger Ausgleich mit den Welfen. In Sizilien wurde nach dem Tod Wilhelms II. unter Missachtung von Konstanzes Thronansprüchen Tankred von Lecce zum König erhoben. Der Versuch der Eroberung Siziliens auf einem Italienzug im Jahr 1191 scheiterte vor Neapel.
Einer Fürstenverschwörung, deren Anlass die Streitigkeiten um die Besetzung des Lütticher Bischofsstuhls war, konnte Heinrich erfolgreich mit der Gefangennahme des englischen Königs Richard Löwenherz begegnen. Gestützt auf eine immense Lösegeldzahlung und den Lehnseid Richards glückte Heinrich im Jahr 1194 die Eroberung Siziliens. In den Jahren 1195 und 1196 versuchte Heinrich, das Reich in eine Erbmonarchie umzuwandeln. Er scheiterte jedoch am Widerstand der Reichsfürsten. Auch die endgültige Vereinigung Siziliens mit dem Reich konnte Heinrich wegen der ablehnenden Haltung der Kurie nicht durchsetzen. Heinrich starb während der Vorbereitungen zu einem Kreuzzug, dessen Ziel in Verbindung mit der Eroberung Jerusalems womöglich auch die Eroberung des Byzantinischen Reichs war.[1]
Betonte die ältere Forschung noch Heinrichs machtpolitische Erfolge und stellte seine Herrschaft als den Höhepunkt der staufischen Herrschaftsgewalt dar, so gab es in jüngerer Zeit Zweifel, ob diese Sicht gerechtfertigt sei. Neben der Überforderung der machtpolitischen Möglichkeiten eines auf persönliche Präsenz des Herrschers angewiesenen Reisekönigtums, das mit dem Zugewinn Süditaliens und der Sicherung der Reichsrechte in Oberitalien den deutschen Raum nicht mehr vollständig kontrollieren konnte, wird auch auf den Rückzug der Reichsfürsten aus dem direkten Umfeld des Herrschers und ihre Ersetzung durch die Reichsministerialität verwiesen.[2]