Heiratsversicherung

Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versicherungsnehmer, oft den Eltern oder einem Elternteil, für ein unterhaltsberechtigtes Kind als dem Begünstigten abgeschlossen werden kann.[1][2] Für ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossene Versicherungen werden die gezahlten Prämien nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Versicherungsleistung muss versteuert werden.[3]

  1. vgl. AG Weilburg, Beschluss vom 18. Oktober 2012 – 24 F 536/12
  2. Hans-Otto Burschel: Die Aussteuerversicherung beck-community, 7. November 2012.
  3. 2005 fällt das Steuerprivileg: Lebensversicherungen im Winterschlussverkauf Handelsblatt, 27. November 2004.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy