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Als Heizperiode oder Heizzeit wird in der Heizungs- und Klimatechnik der Zeitraum bezeichnet, in dem die Heizanlage in Betrieb genommen werden muss, um die Innentemperatur zu halten. Bezug ist ein Grenzwert der mittleren Außentemperatur, die Heizgrenze und ein Richtwert der Innentemperatur.
Eine gesetzliche Regelung über die Dauer, Beginn oder Ende einer Heizperiode ist nicht verankert. Sie ist von Klima, geographischer und Höhenlage und anderen Faktoren abhängig und an jedem Ort verschieden.
Der Begriff Heizperiode existiert in mehreren Definitionen:
- Heizsaison:
- die Zeitspanne vom ersten bis zum letzten Heiztag einer Wintersaison, gemäß Energiewirtschaftsgesetz vom 1. Oktober bis zum 31. März[1]
- einen festen ortsüblichen Zeitraum, etwa für Südwestdeutschland maximal 1. September bis 31. Mai[2]
- einen Zeitraum, in dem das Fünftagesmittel unter die Heizgrenze fällt
- ↑ Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 3 Nr. 40
- ↑ Wetterlexikon des SWR