Die Hessische Landesregierung ist die Regierung des Landes Hessen.
Nach Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen (HV) wird der Ministerpräsident vom Hessischen Landtag gewählt. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung, die Minister, werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Sie benötigen das besondere Vertrauen des Landtages, das ihnen durch Beschluss ausgesprochen wird (Art. 101 IV HV). Nach Artikel 111 leistet der Ministerpräsident seinen Amtseid vor dem Landtag, die Minister vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind im Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung vom 27. Juli 1993[1] geregelt.
Amtssitz des Ministerpräsidenten und Sitzungsort der Landesregierung ist die Hessische Staatskanzlei, die seit 2004 im ehemaligen Hotel Rose am Kranzplatz in Wiesbaden residiert. Zuvor hatte die Staatskanzlei ihren Sitz in einer Villa in der Bierstadter Straße unweit des Warmen Damms und der Wilhelmstraße. Vor dem Zweiten Weltkrieg hatte die Landesregierung des damaligen, nur Teile des heutigen Landes umfassenden Volksstaates Hessen ihren Sitz in Darmstadt.