Hessisches Denkmalschutzgesetz

Basisdaten
Titel: Hessisches Denkmalschutzgesetz
Früherer Titel: Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler
Abkürzung: HDSchG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Hessen
Rechtsmaterie: DenkmalschutzKulturschutzrecht
Fundstellennachweis: 76-17
Erlassen am: 28. November 2016
(GVBl. S. 211)
Inkrafttreten am: 6. Dezember 2016
Außerkrafttreten: Zeitlich unbegrenzte Gültigkeit
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Plakette an der Hauswand eines Einzelkulturdenkmals, 2016

Das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG)[1] ist die Grundlage des Denkmalrechts im Land Hessen.[Anm. 1] Es setzt die Vorschrift von Art. 62 Verfassung des Landes Hessen um:

„Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden. Sie wachen im Rahmen besonderer Gesetze über die künstlerische Gestaltung beim Wiederaufbau der deutschen Städte, Dörfer und Siedlungen.“

Art. 62, hessische Verfassung
  1. GVBl. des Landes Hessen vom 5. Dezember 2016, S. 211.


Referenzfehler: <ref>-Tags existieren für die Gruppe Anm., jedoch wurde kein dazugehöriges <references group="Anm." />-Tag gefunden.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by razib.in