Hilfsmittel sind in Deutschland im Bereich der Rehabilitation nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“.
Aus dem angloamerikanischen Sprachraum übernommen bzw. übersetzt (von assistive technology) werden hierfür auch die Begriffe assistive oder assistierende Technologie oder Unterstützungstechnologie verwendet.