Als Hochschulreform wird eine größere Umgestaltung bestehender Strukturen und Inhalte innerhalb des Hochschulsystems bezeichnet. Sie war und ist meist eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen sowie auf die damit verbundenen Anforderungen an Wissenschaft, Hochschule und Lehre. Dazu gehören etwa demographische Entwicklungen, sozioökonomischer Strukturwandel in den Beschäftigungssektoren, technologischer Fortschritt und internationale Wettbewerbsentwicklung. Auch Reformen auf anderen Ebenen des Bildungssystems (wie etwa eine Schulreform) können eine Hochschulreform veranlassen. Mit der durch den Bologna-Prozess angestoßenen Schaffung eines europäischen Hochschulraums findet gegenwärtig eine auf europaweite Harmonisierung von Studiengängen und ‑abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform statt.
Planung und Umsetzung von Hochschulreformen verteilen sich auf eine Vielzahl von Akteuren. Sie werden von zahlreichen Institutionen, Sachverständigen und Interessenvertretern angeregt und unterstützt: In Deutschland obliegt die diesbezügliche Koordinierung zwischen Bund und Ländern in erster Linie den hochschulpolitischen Akteuren. Die konkrete Durchführung erfolgt vor allem auf der Ebene der Kultusministerien der im föderalistischen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland für die Bildungspolitik hauptsächlich zuständigen Bundesländer. Die gesetzliche Grundlage dafür bieten das Hochschulrahmengesetz und die Hochschulgesetze der Länder.