Ein Hofbaumeister war ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister.[1] Sogenannte Hofbaumeister gab es unter anderem in Sachsen, Preußen, Mecklenburg, Braunschweig, Baden, Hessen-Kassel und im Kurfürstentum Trier.[2] In einigen Fürstentümern, wie zum Beispiel in Mecklenburg-Schwerin, war der Hofbaumeister auch ein Titel für hohe Baubeamte des Hofes.[3] Weitere Titel für leitende Baumeister waren Landbaumeister, Landesbaumeister, Hofbaudirektor, Hofbaurat oder Oberhofbaurat. Der Begriff Hofbaumeister verschwand mit dem Ende monarchisch regierender Herrscher.
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