Hoher Kommissar war in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts am 21. September 1949 die Amtsbezeichnung des jeweils höchsten Vertreters der westlichen alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges.
Bereits der Völkerbund (1920–1946) hatte seine Vertreter als Hohe Kommissare bezeichnet. Im besetzten Nachkriegsösterreich hieß die entsprechende Funktion Hochkommissar.