Horizontalsperre

Eine Horizontalsperre oder Horizontalabdichtung hindert als Teil der Bauwerksabdichtung die Bodenfeuchtigkeit daran, im Mauerwerk kapillar aufzusteigen (siehe auch: Aufsteigende Feuchte). Im Sockelmauerwerk von Neubauten fordert die DIN jeweils mindestens eine Horizontalsperre wenigstens 30 cm oberhalb der Erdoberfläche, bei unterkellerten Neubauten eine weitere 5 cm oberhalb des fertigen Kellerfußbodens sowie eine dritte unterhalb der Kellerdecke, soweit sich diese auf der Höhe des umgebenden Erdreichs befindet. In älteren Bauwerken sind häufig gar keine Sperrschichten vorhanden oder diese sind nicht mehr ausreichend dicht. Nachträglich eingebrachte Horizontalsperren sind dann meist essentiell, um eine Mauerwerkstrockenlegung zu erreichen.

Beispiel für eine Möglichkeit bei Abdichtung im Altbau durch Bohrungen
Links deutlich das feuchte Mauerwerk ohne Sperre

In der Wand aufsteigende Feuchte führt zu verschiedenen Feuchtigkeitsschäden:

  • dunkle oder wolkige Farbveränderungen und helle Ränder, welche die Ausdehnung der Durchfeuchtung markieren,
  • im Außenbereich abblätternde Wandfarbe, Auskristallisation von Salzen sowie langfristig absandenden und sich ablösendem Wandputz,
  • im Innenbereich Schimmelpilz- oder Schwammbefall.

Mit zunehmender Feuchte verbessert sich die Wärmeleitfähigkeit (die Fähigkeit zur Wärmedämmung verschlechtert sich). Eine dadurch reduzierte Wandinnnentemperatur kann im Winter zur Kondensatbildung an der Wandoberfläche und zum weiteren Anstieg der Durchfeuchtung führen.


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