Ein Hufner, auch Hüfner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz eine, mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftet.
Die Bezeichnungen für diese Angehörigen des Bauernstands sind regional unterschiedlich. Sie lauteten im niedersächsischen Sprachraum Hovener oder Hofener, im mitteldeutschen Gebiet vorwiegend Hufner oder Hüfner und im Oberdeutschen Huber. In manchen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie zum Beispiel Ackermann, Pferdner oder im Obersächsischen auch besessener Mann.
Der Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern, besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende nutzen. In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land von – regional unterschiedlich – 30 bis 100 Morgen vor den Gärtnern und Häuslern. Im Gegensatz zu diesen konnten sie im Dorf das Schöppenamt ausüben.