Ich-AG

Ich-AG bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (im Folgenden: Zuschuss) erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt, ist jedoch nicht amtlich. Das Konzept der Ich-AG trat mit dem Gesetzespaket „Hartz II“ am 1. Januar 2003 in Deutschland in Kraft. Der Zuschuss war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.

Für Existenzgründungen nach dem 30. Juni 2006 wird der Zuschuss nicht mehr gezahlt. Er wurde durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst, auf den Arbeitslosengeldempfänger zunächst bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hatten. Seit dem 29. Dezember 2011 ist der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung.[1] Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch mehr auf einen Zuschuss der Arbeitsagentur. Sie können Einstiegsgeld als eine dem Gründungszuschuss vergleichbare Förderung beantragen.

  1. Änderung des § 57 SGB III durch Artikel 1 Nr. 3 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschanchen am Arbeitsmarkt, BGBL. I, Seite 2854.

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