Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Datenschutz-Grundverordnung und nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt, konkret sind natürliche Personen vor den Folgen der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten geschützt[1].

  1. dbl: Der Datenschutz schützt nicht die Daten, sondern die Persönlichkeit und die Grundrechte des Menschen. Abgerufen am 4. Mai 2023.

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