Ein Insigne (von lateinisch insigne ‚Kennzeichen, (militärisches) Abzeichen, Auszeichnung‘; Substantiv zum Adjektiv insignis ‚durch ein Abzeichen vor anderen kenntlich, erkennbar, unterscheidbar, hervorstechend, auffallend‘)[1] ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde, Macht und Auszeichnung. Insbesondere in politischen Zusammenhängen wird von Hoheitszeichen oder Herrschaftszeichen gesprochen. Das Insigne soll den Stand, den Rang, den Dienst oder das Amt des Trägers nach außen hin sichtbar machen und gibt damit das Recht zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben.
Meistens wird die Pluralform Insignien verwendet, der Singular deutlich seltener. Neben der Singularform (das) Insigne tauchen in Texten häufig auch Varianten wie (die) Insignie oder (das) Insignium auf, die laut Duden aber nicht als standardsprachlich gelten.[2]