Institutiones Iustiniani

Die Institutiones Iustiniani (häufig: Institutionen, kurz: Inst. oder I.; altgriechisch Εἰσηγήσεις)[1] sind ein Gesetzeswerk des oströmischen Kaisers Justinian. Die als Lehrbuch konzipierten Institutionen bauen auf den hochklassischen gaianischen Institutionen auf und erhielten ihre Gesetzeskraft als Bestandteil des später so genannten Corpus iuris civilis, zu dem auch der Codex Iustinianus, die Digesten und ab dem Jahr 535 die Novellae, eine Sammlung aktueller Einzelgesetze des Kaisers, gehören.[2][3]

  1. Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 14., durchgesehene Auflage. 2005, § 11, S. 208–223, hier S. 213.
  2. Corpus Iuris Civilis ist kein zeitgenössischer Begriff, er entstammt der humanistischen Epoche des ausklingenden 16. Jahrhunderts und wurde durch Dionysius Gothofredus im Jahr 1583 geprägt.
  3. Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. 2008, § 2 Rnr. 1–4, S. 20–22.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy