Interkonfessionelle Ehe

Eine interkonfessionelle Ehe ist eine Ehe zwischen den Angehörigen zweier Konfessionen oder Denominationen innerhalb derselben Religion. Im ökumenischen Dialog bezieht sich dieser Begriff auf Christen, die miteinander die Ehe eingehen wollen. Die interkonfessionelle Ehe wird auch als konfessionsverbindende Ehe, konfessionsverschiedene Ehe oder im Sprachgebrauch des römisch-katholischen Kirchenrechts als Mischehe (matrimonium mixtum) bezeichnet. Der Begriff Mischehe ist im deutschsprachigen katholischen Raum nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil durch den Begriff konfessionsverschiedene Ehe (Schweiz: bekenntnisverschiedene Ehe) ersetzt worden, aber noch umgangssprachlich üblich.[1]

  1. Heribert Heinemann: Konfessionsverschiedene Ehe I. Kirchenrechtlich. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 6. Herder, Freiburg im Breisgau 1997, Sp. 238 f.

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