Interkulturelle Ehe

Die interkulturelle Ehe, auch bikulturelle Ehe, bezeichnet die Ehe zwischen Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten, Ethnien oder Kulturen. Bei der Verwendung dieses Begriffs spielt, im Gegensatz zum Begriff der interkonfessionellen und zur interreligiösen Ehe, die religiöse Weltanschauung keine primäre Rolle.

Jegliche Gesetze oder staatliche Regeln, die die Wahl des Ehepartners ethnisch, national, kulturell oder religiös beschränken, stehen im Konflikt mit dem Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners (Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Das Ende einer binationale Ehe stellt die Ehegatten vor rechtliche Herausforderungen.


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