Das Internationale Sozialrecht (fachsprachliche Abkürzung: ISR) umfasst die Rechtsnormen, die sich mit der Kollision nationaler Sozialrechtsregime befassen. Normen des Internationalen Sozialrechts regeln, welches innerstaatliche Recht auf einen Sachverhalt anzuwenden ist, der nationalstaatliche Grenzen überschreitet. Auf einen solchen Sachverhalt kann innerstaatliches Recht oder Völkerrecht anwendbar sein (zwischenstaatliche Abkommen oder das supranationale Recht der Europäischen Union).[1] Im ersten Fall nimmt der Begriff des Internationalen Sozialrechts auf den des Internationalen Privatrechts Bezug. Beispiele hierfür sind die Entsendung von Beschäftigten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen in ein anderes Land oder generell der Aufenthalt als Tourist oder als Migrant in einem anderen als dem Heimatland, wo ein anderes oder möglicherweise gar kein nennenswertes soziales Sicherungssystem besteht. Hier ist die Frage zu regeln, ob bei einer Beschäftigung Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten sind und falls ja, an welche, und welche Stelle die von dem Betroffenen benötigten Leistungen beispielsweise zur Krankenbehandlung oder zur Grundsicherung zu erbringen hat. Danach bestimmt sich also, zu welchem nationalen Sozialsystem jemand Zugang hat. Nicht zuletzt weist auch das Recht der Kinder- und Jugendhilfe internationale und transnationale Bezüge auf.[2] Der wichtigste Fall des sozialrechtlichen Völkerrechts ist das Europäische Sozialrecht. Es dient dazu, die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu koordinieren, zu standardisieren und zu harmonisieren.[3]