Im juristischen Sinne bezeichnet Internierung einen staatlich organisierten Freiheitsentzug mit dem Ziel einer Isolierung von Einzelnen oder auch von Gruppen von der übrigen Bevölkerung in speziellen Internierungslagern.
Im medizinischen Gebrauch bedeutet Internierung die Verbringung von Patienten in eine geschlossene Station, ebenfalls im Sinne einer Isolierung, insbesondere im Falle von Infektionskrankheiten als erzwungene Quarantäne.